Jugendstrafrecht
Verteidigung im Jugendrecht und Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht
Fachkanzlei für Strafrecht in Düsselodrf
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet unserer Fachkanzlei für Strafrecht ist die Strafverteidigung jugendlicher und heranwachsender Beschuldigter im Jugendstrafrecht.
Im Jugendstrafverfahren werden die Gesetze des Strafgesetzbuches (StGB) durch die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ergänzt.
Dies führt zu zahlreichen Besonderheiten und Unterschieden im Vergleich zum “normalen” Erwachsenenstrafrecht.
Der Rechtsanwalt muss mit diesen Besonderheiten des Verfahrens vertraut sein, wenn er für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden ein optimales Ergebnis erreichen will.
Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf verfügen über jahrelange Prozesserfahrung im Jugendstrafrecht.
Die Eltern haben die gleichen Anwesenheits-, Antrags- und Fragerechte wie der Jugendliche selbst. Die Eltern können selbst auch für den Jugendlichen einen Verteidiger bestellen.
Häufig gestellte Fragen in der Rechtsberatung bei Jugendlichen sind:

Jugendkriminalität
Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Strafrecht
- welche Strafe droht,
- kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung,
- erfolgt ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis,
- kann der Termin zur Beschuldigtenvernehmung abgesagt werden,
- wie ist die Jugendgerichtshilfe am Strafverfahren beteiligt,
- kann das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden,
- kommt es zu einer Gerichtsverhandlung,
- ist die Gerichtsverhandlung öffentlich.
Verteidigung im Jugendrecht
Oft erfolgt die Beauftragung eines Strafverteidigers im Jugendstrafverfahren von den Eltern des Beschuldigten. |
erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens. |
Ein Anwalt erteilt Ihnen Rechtsrat
Ein Fachanwalt für Strafrecht erteilt Ihnen online Rechtsrat auf Ihre Fragen um Jungdstrafrecht und Jugendrecht.
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