Bilanzstrafrecht
Verteidigung im Bilanzstrafrecht
Unternehmen haben umfassende bilanzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Verteidigung im Bilanzstrafrecht betrifft deshalb häufig Verstöße gegen kaufmännische Pflichten:

Bilanzrechtstrafrecht
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern (§ 238 HGB),
- Handelsbilanzen fristgerecht und wahrheitsgemäß zu erstellen (§ 242 HGB),
- Jahresbilanzen vollständig aufzustellen (§ 246 HGB),
- Aufbewahrungspflicht von Unterlagen (§ 257 HGB).
Erfüllen Unternehmen die bilanzrechtlichen Vorschriften nicht oder unvollständig, kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren Verletzung wegen der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB) von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. |
Ist ein Strafverfahren anhängig, sollte die Vorgehensweise mit den Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Bilanzbuchhaltern abgestimmt werden. |
Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Strafrecht stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!