Insolvenz
Verteidigung bei Insolvenzdelikten

Insolvenzstrafrecht
Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf
Die Zunahme von Insolvenzen führt auch zum Anstieg der Insolvenzdelikte.
Die Gründe für eine Insolvenz sind vielfältig. Insbesondere in der Aufbauphase eines Unternehmens, nachdem die staatlichen Fördermaßnahmen ausgelaufen sind, können Steuernachzahlungen, Zinserhöhungen und Zahlungsausfälle häufig zur Überschuldung führen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Insolvenzdelikten im engeren Sinn – Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB), Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) - und den typischen Begleitdelikten. Beispielsweise Insolvenzverschleppung , Lieferantenbetrug, Untreue, Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Urkundenfälschung oder Steuerhinterziehung.
Mit der geltenden Insolvenzordnung (InsO) will der Gesetzgeber den Zusammenbruch von Unternehmen, durch Bewältigung der Krise und Minimalisierung den Schäden, verhindern.
Wann eine Überschuldung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO vorliegt, d. h. das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, ist eine Frage des Einzelfalls. Danach beurteilt sich auch, ob die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht.
Ein Rechtsanwalt der Fachkanzlei für Strafrecht berät Sie gerne und stehen Ihnen in Krisensituationen hilfreich zur Seite!