Anwalt für Betäubungsmittelrecht, Drogen im Strafr
Verteidigung im Betäubungsmittelrecht (BtmG)

Betäubungsmittelrecht
Im Betäubungsmittelstrafrecht drohen, je nach Art und Begehungsweise, dem Beschuldigten erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Insbesondere kommt im Betäubungsmittelrecht (BtMG) die Verurteilung zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe und der Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis in Betracht.
Ein Fachanwalt für Strafrecht kann auf einen positiven Verfahrensausgang hinwirken und helfen, den Erlass eines Haftbefehls zu vermeiden.
Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht kommen unterschiedliche Handlungsformen in Betracht:
- Anbau, Besitz, Herstellen, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, Zubereitung von Betäubungsmittel,
- Handel treiben mit Betäubungsmitteln,
- gewerbsmäßiges Handel treiben mit Betäubungsmitteln,
- Handel treiben mit nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln,
- Handel treiben mit Waffen,
- Handel treiben mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande,
- Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige.
Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
Das vollständige Betäubungsmittelgesetz (BtmG) finden Sie hier:
Vertretung und Beratung im Betäubungsmittelrecht

Betäubungsmittelstrafrecht
Als Fachkanzlei für Strafrecht sind wir auf Mandate im Betäubungsmittelrecht spezialisiert.
Wir übernehmen seit über 15 Jahren die Verteidigung und Beratung von Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht bundesweit.
Wir betreuen unsere Mandanten in der Haft und prüfen die Erfolgsaussichten einer mündlichen Haftprüfung oder Haftbeschwerde.
Die aktive Verteidigung in der Hauptverhandlung, im Berufungs- und Revisionsverfahren ist Teil unseres Leistungsspektrums.
Gerne steht ein Fachanwalt für Strafrecht auch Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung!