Verhaltensregeln bei der Durchsuchung

Leitfaden bei einer Durchsuchung

Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Krise, Bankrott, Insolvenzverschleppung, Untreue, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreuung, Berufsverbot, Geschäftsführer, Haftung

Strafrecht Düsseldorf

Wenn Ermittlungsbeamte Ihr Unternehmen oder Ihre Wohnung, einschließlich Nebengebäude, durchsuchen, herrscht häufig Ratlosigkeit und Panik.

Möglicherweise sind auch Medienvertreter bei dem Vollzug der Durchsuchung
anwesend und Sie müssen eine negative Berichterstattung befürchten.

Wie haben für Sie einige Verhaltensregeln zusammengestellt, die Sie im Rahmen
einer Durchsuchung beachten sollten.

Zur Koodinierung der weiteren Vorgehensweise sollten Sie sich unbedingt von
einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen!

Strafrecht Düsseldorf - Fachanwalt für Strafrecht

Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf - Tel.: 0211 / 17 12 99 09

Anwalt Strafrecht Düsseldorf

Einen Fachanwalt für Strafrecht finden Sie bei uns!

Erste Hilfe bei der Durchsuchung (Leitfaden)

Wenn Sie die nachfolgenden Regeln beachten, ist der erste Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung gelegt.

Kompetent im Strafrecht - Ein Anwalt der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf berät Sie gerne!

Kompetenz im Strafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht berät Sie gern!

Strafverteidiger anrufen

Nehmen Sie telefonischen Kontakt zu einem Strafverteidiger auf! Der Rechtsanwalt wird in der Regel, zunächst telefonisch, mit dem Einsatzleiter das Ziel, den Umfang und die Modalitäten der Durchsuchung erörtern. Dem Betroffenen darf der telefonische Kontakt zu seinem Rechtsanwalt nicht verwehrt werden.

Wenn der Ermittlungsbeamte Ihnen ein Telefonat mit der Begründung verweigern sollte, dass der Ermittlungszweck dadurch gefährdet sei, dann lassen Sie bitte die Rufnummer des Rechtsanwalt von dem Beamten wählen und sich anschließend das Telefon von ihm aushändigen!

Ein Fachanwalt aus Düsseldorf erteilt Rechtsberatung im Strafrecht

Strafrecht in Düsseldorf

Den Einsatzleiter bitten, bis zum Erscheinen des Rechtsanwalts zu warten

Der Einsatzleiter hat zwar nicht die Pflicht, mit dem Durchsuchungsbeginn bis zum Erscheinen des Rechtsanwalts zu warten.

Häufig wird es dies jedoch deshalb tun, um ggf. eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Unterlagen zu erlangen.

Spzialisierung im Strafrecht - Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf

Kompetenz im Strafrecht

Namen des Durchsuchungsleiters und die Namen der Ermittlungsbeamten notieren

Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Durchsuchungsleiters und die der weiteren Ermittlungsbeamten bzw. lassen Sie sich entsprechende Visitenkarten aushändigen.

Sollte an den Ermittlungen ein Medieninteresse bestehen, dann lassen Sie sich bitte von den Beamten die Dienstausweise zeigen. Denn es könnte vorkommen, dass Journalisten sich Zugang in das Unternehmen verschaffen möchten.

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf - Ein auf das Strafrecht spezialisierte Anwalt berät Sie gerne!

Rechtsrat im Strafrecht

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf

Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen

Vor der Durchsuchung ist dem Betroffenen ein Durchsuchungsbeschluss (richterliche Anordnung der Durchsuchung) auszuhändigen.

Anhand des Durchsuchungsbeschlusses kann die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung geprüft werden.

Wenn „Gefahr in Verzug“ vorliegen sollte, ist dem Betroffenen die entsprechende schriftliche Anordnung zu übergeben.

Die Anwälte der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf beraten Sie gerne!

Fachkanzlei für Strafrecht

Unternehmensleitung verständigen

Beim Eintreffen der Ermittlungsbeamten (Polizei. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zollfahndung) ist grundsätzlich die Unternehmensleitung zu informieren.

Vorstand, Geschäftsführer oder sonstige Personen in leitender Stellung haben grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei der Durchsuchung (§ 106 StPO).

Strafrecht Düsseldorf - Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht in Düsseldorf

Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer

Häufig wirkt es es günstige für die Atmosphäre im Unternehmen aus, wenn ein Raum mit Kopierer zur Verfügung gestellt wird, in dem die organisatorische Abwicklung der Durchsuchung besprochen werden kann.

Im Rahmen eines Abschlussgespräches kann dann mit dem Einsatzleiter besprochen werden, ob – ggf. im Beisein eines Ermittlungsbeamten – von einigen Unterlagen Kopien angefertigt werden dürfen, damit der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten werden kann.

Fachanwälte für Strafrecht in Düsseldorf

Erfolg ist unser Ziel

Berater bitte nicht von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden!

Personen, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, wie zum Beispiel, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfen, sollten nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.

Dies hätte nämlich zur Folge, dass sie sich nicht mehr auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürfen und Geschäftsunterlagen herausgeben müssen.

In der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf finden Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt für Opferhilfe!!

Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf

Keine Beweismittel vernichten

Auf keinen Fall dürfen Beweismittel, wie zum Beispiel Unterlagen oder Datenträger, vernichtet werden. Denn mit diesem Verhalten könnte der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr geschaffen oder aber der Tatverdacht einer möglichen Strafvereitelung begründet werden.

Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf erteilen Rechtsrat im Straf- und Strafprozessrecht

Fachkanzlei Strafrecht

... Kompetenz im Straf- und Prozessrecht

Begleitung und Beobachtung der Ermittlungsbeamten durch kompetenter Mitarbeiter oder durch einen Rechtsanwalt

Es gibt kein Recht auf eine heimliche Durchsuchung! Jeder Ermittlungsbeamte sollte daher bei seiner Tätigkeit von einem kompetenten Mitarbeiter oder Rechtsanwalt begleitet und beobachtet werden.

Zu diesem Zweck sollte er eine Kopie des Durchsuchungsbeschluss erhalten und sich ggf. Notizen machen können. Unbedingt ist darauf zu achte, dass Räume, die von dem Durchsuchungsbeschluss nicht erfasst sind, auch nicht betreten und durchsucht werden!

Qualifizierter Rechtsrat von einer Fachanwältin für Strafrecht

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf

Kopien fertigen!

Bestehen Sie darauf, sich Kopien von den sichergestellten Unterlagen anfertigen zu dürfen, die für die Betriebsfortführung unerlässlich sind!

Die Praxis zeigt, dass die Anfertigung oder Herausgabe von Beweismitteln dann schwierig wird, wenn diese erst einmal das Unternehmen verlassen haben.

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf - Rechtsrat von einem Fachanwalt für Strafrecht

Fachkanzlei für Strafrecht - Wir entwickeln Lösung

Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf

Keine Angaben durch Mitarbeiter, Familienangehörige oder sonstige Verantwortliche ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Zu den Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und Staatsanwaltschaft gehört es auch, die überraschende, ungewohnte und psychisch belastende Situation der Durchsuchung zu nutzen, um an Aussagen zu gelangen.

Ein unkontrollierter Informationsfluss bei einer gerade stattfindenden Durchsuchung ist unbedingt zu vermeiden. Denn meistens erweisen sich spontane und unüberlegte Angaben im Nachhinein als wenig hilfreich. Denn diese sind häufig unreflektiert und können im gesamten Verfahren bestandskräftig bleiben.

Die Rechte des Betroffenen können auch nur dann sachgerecht wahrgenommen werden, wenn zuvor geklärt ist, welchen Status die vernommene Person hat. Ist sie Zeuge oder Beschuldigter?

Soll der Betroffene als Beschuldigter vernommen werden, sollte er regelmäßig von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das Aussageverweigerungsrecht ist ein fundamentales Recht, aus dem keine negativen Schlüsse gezogen werden dürfen.

Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für Strafrecht und der Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte kann zu einem späteren Zeitpunkt, mündlich oder schriftlich, immer noch eine Erklärung abgegeben werden.

Soll der Betroffene als Zeuge vernommen werden, so muss er gegenüber der Polizei keine Angaben machen. Die Erklärung „Ich möchte keine Angaben machen“ schaden dem Betroffenen nicht; negative Schlüsse werden daraus nicht gezogen.

Gegenüber dem Staatsanwalt hat der Zeuge nicht das Recht, die Aussage umfassend zu verweigern. Hier ist zu prüfen, ob ihm ein Aussageverweigerungsrecht (§§ 53, 53a StPO) oder ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) zusteht. Dazu sollte sich der Betroffene von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten lassen. Er hat nämlich das Recht, bevor er eine Aussage macht, sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen (sog. anwaltlichen Zeugenbeistand). Der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand kann und sollte dann bei der Zeugenvernehmung des Betroffenen anwesend sein.

Auch hat der Hausrechtsinhaber, z. B. die Unternehmensleitung, das Recht, in den eigenen Räumlichkeiten Vernehmungen und sog. informatorische Befragungen zu verbieten.

Achtung Vorgespräche: Unbedingt sollten scheinbar unverfängliche Gespräche mit der Staatsanwaltschaft oder Polizeibeamten vermieden werden! Denn diese Angaben werden von diesen protokolliert und finden so Eingang in die amtliche Ermittlungsakte!