SCHULTE.Rechtsanwälte PartmbB | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig
  • Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer ist Partnerin der Kanzlei SCHULTE.| Rechtsanwälte. Als Fachanwältin für Strafrecht vertritt und berät sie Geschädigte im Nebenklage- und Opferrecht bundesweit.

    Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer. LL. M. | Fachanwältin für Strafrecht | Partnerin

    Frau Rechtsanwältin Dr. Riemann-Uwer ist Partnerin der Kanzlei SCHULTE.| Rechtsanwälte. Als Fachanwältin für Strafrecht vertritt und berät sie Geschädigte im Nebenklage- und Opferrecht bundesweit.

  • Anja Riemann-Uwer

    SCHULTE. Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    "Wir sind Vieles.
    Besonders eine Partnerschaft von Rechtsanwälten ...

  • SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB| Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

    SCHULTE.Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    die es sich zur Aufgabe gemacht haben,
    das beste Ergebnis ...

  • SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB| Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

    SCHULTE.Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    für anspruchsvolle Mandanten zu erzielen,

    weil die Herausforderungen im Recht von heute ...

  • SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB| Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

    SCHULTE.Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    sich nicht mit den Mitteln von gestern lösen lassen.
    Entwickeln wir für unsere Auftraggeber ...

  • Foto-Opferrechte

    SCHULTE.Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    individuell, auf den Punkt und mit der Schlagfertigkeit,
    die uns auszeichnet ...

  • Bild 4

    SCHULTE.Rechtsanwälte | Düsseldorf | Krefeld | Möchengladbach | Leipzig

    Rechtsanwälte , Strafverteidiger, Fachanwälte für Strafrecht, Opfer, Nebenklage, Anwalt, bester, Opferrecht, Schmerzensgeld
    die perfekte Lösung im Straf- und Wirtschaftsrecht.

Frau Dr. Anja Riemann-Uwer, ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht.
Sie wird von der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" als Opferanwältin empfohlen; sie ist in der Liste der zertifizierten Anwälte:innen aufgenommen.

Opferanwalt gesucht: Worauf es bei der Suche nach dem besten Anwalt wirklich ankommt

Jeder kann Geschädigter einer Straftat werden

Opferanwalt finden

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Wer ist der beste Opferanwalt? Was zeichnet einen guten Opferanwalt aus? Woran erkennt ein Opfer den besten Opferanwalt? Muss ein Opferanwalt Fachanwalt für Strafrecht sein? Suche den besten Opferanwalt in Deutschland!

Wer ist der beste Opferanwalt? Ein guter Opferanwalt zeichnet sich durch Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz und Engagement aus. Er kämpft leidenschaftlich für die Rechte der Opfer und setzt sich vehement für Gerechtigkeit ein.

Woran erkennt man den besten Opferanwalt? Achte auf sein Engagement, seine Erfahrung und seine Erfolgsbilanz. Ein guter Opferanwalt wird dich unterstützen, beraten und dir in schwierigen Zeiten zur Seite stehen.

Muss ein Opferanwalt ein Fachanwalt für Strafrecht sein? Nicht unbedingt, aber Spezialkenntnisse im Opferrecht sind von Vorteil. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann jedoch zusätzliches Fachwissen einbringen.

Die Suche nach dem besten Anwalt für Opferrecht in Deutschland kann schwierig sein, aber gib nicht auf! Mit Geduld und Entschlossenheit wirst du den Anwalt finden, der deine Interessen am besten vertritt. Trau dich, deine Rechte zu verteidigen und lass dich von einem erfahrenen Opferanwalt unterstützen!

Opferanwalt in Deutschland

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger werden Sie oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Opferanwältin, Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht werde ich häufig gefragt, wer der beste Opferanwalt in Deutschland ist und wie man den besten Opferanwalt findet. Was zeichnet einen guten Opferanwalt aus und woran erkennt man den besten?

Diese Fragen möchte ich aus meiner Sicht als Opferanwältin und Fachanwältin für Strafrecht beantworten. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff "Opferanwalt" kein bestimmtes Rechtsgebiet, für das ein Rechtsanwalt aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Qualifikationen einen Fachanwaltstitel erwerben kann. Der Begriff "Opferanwalt" wird häufig für den Nebenklagevertreter in einem Strafverfahren verwendet. Der Opferanwalt ist also der Anwalt des Opfers, der sich ausschließlich um die rechtlichen Interessen des Opfers kümmert und versucht, alle rechtlichen Probleme des Opfers im Strafverfahren und idealerweise auch im Zivilverfahren optimal zu lösen. Ein Opferanwalt muss einfühlsam, zuverlässig und diskret mit den Anliegen seines Mandanten umgehen. Da es keinen Fachanwaltstitel speziell für Opferanwälte gibt, sind persönliche Empfehlungen die wichtigsten Anhaltspunkte bei der Suche nach dem besten Opferanwalt in Deutschland.

Ein Opferanwalt hilft

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

• Sind Sie Opfer einer schweren Straftat geworden, z. B. einer Sexualstraftat, einer gefährlichen Körperverletzung, eines Raubüberfalls oder eines Betrugs mit hohem Vermögensschaden?

• Gehören Sie zu den Angehörigen eines Opfers einer schweren Straftat, bei der ein Familienmitglied getötet wurde?

• Ist Ihr Kind Opfer einer schweren Straftat geworden und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?

• Wo und wie kann ich als Opfer einer Straftat Anzeige erstatten und was passiert danach?

• Verstehen Sie als Opfer einer Straftat die deutsche Sprache nicht oder nur schwer?

• Habe ich als Opfer einer Straftat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld? Wer kümmert sich um meine Ansprüche?

• Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich und wie funktioniert er?

• Wie verhalte ich mich als Opfer einer Straftat?

• Besteht die Möglichkeit, einen auf Opferrechte spezialisierten Anwalt zu konsultieren?

• Welche Rechte habe ich als Angehöriger eines Opfers einer schweren Straftat?

• Wer kommt für meine Anwalts- und Gerichtskosten auf?

• Welche Rechte haben Sie als Opfer häuslicher Gewalt und wie können Sie sich rechtlich dagegen wehren?

• Wenn der Täter Sie nach der Tat bedroht oder belästigt, wie reagieren Sie am besten?

• Wie sollten sich Angehörige eines Opfers einer Straftat verhalten?

• Welche Rechte haben Sie als Opfer einer schweren Straftat?

• Wer ist der richtige Anwalt für Opferrechtsfragen?

Gemeinsam stark: Hilfe für Opfer schwerer Straftaten und ihre Angehörigen

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Niemand kann vorhersehen, Opfer einer Straftat zu werden. Es ist wichtig zu unterscheiden, ob es sich um Personenschäden wie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, (versuchten) Totschlag, (versuchten) Mord oder um Sachschäden wie Diebstahl, Betrug, Raub, Sachbeschädigung oder Brandstiftung handelt. Opfer von Straftaten und ihre Familien sind durch die Tat verletzt und verunsichert und wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. In solchen Situationen benötigen Opfer und ihre Angehörigen dringend professionelle Unterstützung, um zu erfahren, wo sie Hilfe bekommen können und welche Rechte sie haben.

Nutzen Sie Ihr Recht als Opfer: Wann ist Nebenklage im Strafverfahren möglich?

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Gemäß § 395 StPO ist es erlaubt, Nebenklage bei bestimmten Straftaten zu erheben:

• Sexualdelikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch gemäß den §§ 174 bis 182, 184i und 184j StGB,

• Mord und Totschlag, einschließlich versuchter Mord und Totschlag, gemäß den §§ 211 und 212 StGB

• Aussetzung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung im Amt, gemäß den §§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB

• Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger,

• Menschenhandel, Kinderhandel, Zwangsheirat, Freiheitsberaubung, Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung, gemäß den §§ 232 bis 239 Absatz 3, §§ 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB,

• Nachstellung, auch bekannt als Stalking, gemäß § 238 StGB

• Verstoß gegen Kontaktverbote, sowie andere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG).

• Bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Die Möglichkeit der Nebenklage nach § 395 Abs. 3 StGB besteht auch, wenn jemand durch eine andere Straftat, insbesondere nach den §§ 185 bis 189, 229, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, §§ 249 bis 255 und 316a StGB verletzt worden ist. Der Verletzte kann jedoch nur aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Schwere der Tat, der öffentlichen Klage als Nebenkläger beitreten.

Unterstützung minderjähriger Opfer: besondere Herausforderungen

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Aus eigener Erfahrung möchten wir darauf hinweisen, dass Opfer von Straftaten oft überstürzt und emotional reagieren. In dieser schwierigen Situation vergessen sie oft, dass sie als Opfer eine entscheidende Rolle als Zeuge im Strafverfahren spielen. Oft steht das Opfer alleine da, weil der mutmaßliche Täter die Tat bestreitet und keine neutralen Zeugen zur Verfügung stehen. Das Opfer muss vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Verteidiger des Beschuldigten aussagen und kann sogar dazu gezwungen werden. Der Angeklagte hingegen hat das Recht zu schweigen und gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Außerdem gilt im Strafverfahren der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", was bedeuten kann, dass der Täter freigesprochen wird, obwohl er schuldig ist. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das Opfer wegen falscher Verdächtigung oder anderer Delikte erhebt. Dies ist eine belastende Situation für die Opfer und ihre Familien. Daher ist es wichtig, alle Beweise sorgfältig zu sichern, um eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu ermöglichen.

Sammle akribisch alle Hinweise – Erfolg ist garantiert!

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Die Bedeutung von Indizien, die die Aussage des Opfers stützen, wird häufig unterschätzt. Auch wenn Indizien im Strafverfahren nicht als vollwertiger Beweis gelten, sind sie doch mehr als eine bloße Behauptung. Vielmehr dienen sie dem Gericht als Anhaltspunkt dafür, ob der Angeklagte die Tat begangen hat oder nicht. Beruht ein Urteil auf Indizien, muss das Gericht in der Begründung genau darlegen, warum es von der Schuld des Täters überzeugt ist. In einem Indizienprozess gibt es keine direkten Beweise für die Tatbeteiligung des Angeklagten oder für sein Geständnis. Stattdessen gibt es einzelne Tatsachen, die erst in ihrer Gesamtheit ein Bild ergeben, das die Schuld des Angeklagten zeigt.

Diese Tipps eines Opferanwalts könnten deine Zukunft verändern!

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Als Opferanwalt empfehle ich Ihnen dringend, im Falle einer Straftat Beweise gegen den Täter zu sichern und Strafanzeige zu erstatten. Es ist ratsam, sich frühzeitig an einen auf Opferrechte spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Er wird Sie darüber informieren, wie Sie Beweise sichern und eine Strafanzeige für Sie verfassen können. Vor Gericht wird Ihr Anwalt Ihre strafrechtlichen Ansprüche im Rahmen der Nebenklage und/oder des Adhäsionsverfahrens vertreten. Darüber hinaus macht er Ihre zivilrechtlichen Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden wie Schadensersatz, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden vor dem Zivilgericht geltend.

Übernahme der Kosten: Deine Rechte als Opfer und Angehöriger

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Den Opfern und ihren Angehörigen entstehen Kosten, wenn sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um ihre Rechte im Rahmen einer Nebenklage oder einer Schadenersatzklage vor Gericht geltend zu machen. Im Falle einer Verurteilung hat der Angeklagte/Beschuldigte diese Kosten zu tragen. Bei bestimmten Nebenklagedelikten können die Kosten auch der Staatskasse auferlegt werden. Sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch die Kosten der Nebenklage übernimmt. Darüber hinaus können Opferhilfeeinrichtungen wie der Weiße Ring e.V. Opfer von Straftaten bei der Übernahme der Anwaltskosten unterstützen.

Lassen Sie sich von einem Experten für Opferrechte unterstützen!

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Für Sie als Opfer einer Straftat ist es sehr wichtig, dass Sie sich unmittelbar nach der Tat, spätestens aber zu Beginn des Strafverfahrens von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Rechtsanwältin oder der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt auf Opferrechte spezialisiert ist. Zwar gibt es in Deutschland keinen offiziellen Fachanwaltstitel für Opferrecht, jedoch werden im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht auch opferspezifische Aspekte behandelt. Ein Fachanwalt für Strafrecht wird aufgrund seiner Erfahrung regelmäßig mit Opferrechten sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gerichtssaals konfrontiert. Es ist daher von Vorteil, wenn der Anwalt auch Fachanwalt für Strafrecht ist. Der Opferanwalt kann das Opfer von der ersten Vernehmung an während des gesamten Verfahrens begleiten und über den Fortgang des Verfahrens informieren. Er hat auch das Recht, bei jeder Vernehmung anwesend zu sein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte und Interessen des Opfers im Strafverfahren bestmöglich zu vertreten.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht weiß ich, dass ein Opfer ohne anwaltliche Vertretung seine umfangreichen Rechte gegenüber dem anwaltlich vertretenen "mutmaßlichen" Täter kaum wirksam wahrnehmen kann. Viele Opfer glauben fälschlicherweise, dass das Gericht, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und Hilfsorganisationen ihnen im Strafverfahren rechtlichen Beistand leisten. Nur ein auf Opferrechte spezialisierter Rechtsanwalt weiß genau, wann und wie konkrete Beweisanträge gestellt oder Befangenheitsanträge formuliert werden können. Viele Opfer und auch Opferorganisationen wissen nicht, wie sie ihre Rechte im Strafverfahren effektiv wahrnehmen können. Das Recht auf Akteneinsicht wird in der Regel nur über einen Rechtsanwalt gewährt. Ohne anwaltliche Vertretung bleiben Opferrechte oft ungenutzt und es besteht sogar die Gefahr, dass das Opfer selbst zum Täter wird. Denn die Staatsanwaltschaft kann im Falle eines Freispruchs ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschung einer Straftat einleiten. Es kann auch vorkommen, dass das Opfer nach einem Freispruch Schadenersatzforderungen ausgesetzt ist.

Entscheidung für Nebenklage-, Adhäsions- und Zivilverfahren

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Als Opferanwältin vertrete ich seit vielen Jahren von Hamburg aus bundesweit Opfer von Straftaten und deren Angehörige. Ich bin vertraut mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Tätern und Verteidigern. Meine Expertise erstreckt sich auch auf Verfahren vor dem Schwurgericht, in denen es um schwere Verbrechen wie Mord nach § 211 StGB, Totschlag nach § 212 StGB oder Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB geht. Darüber hinaus betreue ich seit vielen Jahren Opfer von Vergewaltigung nach § 177 StGB, gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB und schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB, auch minderjährige Opfer.

Als Ihre Anwältin werde ich für Sie Strafanzeige erstatten, Akteneinsicht beantragen und weitere rechtliche Schritte einleiten. Bei einer Nebenklage, einem Adhäsionsverfahren oder einer Zeugenvernehmung stehe ich Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt oder Stalking. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld je nach Art der erlittenen Straftat in vollem Umfang durchgesetzt werden.

Darüber hinaus können Sie als Opfer einer Straftat von meinen Kontakten zu verschiedenen Opferschutzorganisationen wie z.B. dem Weißen Ring profitieren. Auf der Website des Weißen Rings bin ich als Opferanwältin gelistet.

Aus meiner Erfahrung weiß ich auch, wann der Weiße Ring die Kosten für die Erstberatung von Opfern einer Straftat und deren Angehörigen übernimmt (sogenanntes Hilfescheck-Verfahren). Darüber hinaus besteht für Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. dem Sozialen Entschädigungsrecht (ab 01.01.2024) zu beantragen.

Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was Sie mir anvertrauen, fällt unter diese Pflicht.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind oder Angehöriger eines Opfers sind, zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an mich als Fachanwältin für Strafrecht. Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Dr. Anja Riemann-Uwer, LL.M. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und vertritt als Opferanwältin Geschädigte einer Straftat bundesweit.

Was kann ein Opferanwalt leisten
SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB | Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Recherchiert man die Bedeutung des Begriffs „Opfer“, so stellt man fest, dass es sich um eine Person handelt, die durch eine andere Person oder durch äußere Umstände zu Schaden gekommen ist.

Diese knappe Definition macht bereits deutlich, dass sich eine Person in einer außergewöhnlichen Situation befindet, die ihr fremd ist und die sie häufig überfordert, so dass sie in vielen Fällen hilflos oder handlungsunfähig ist. Gleichzeitig sieht sich diese Person - der Geschädigte - , gezwungen, in zunächst unbekannten Bereichen und unter zunächst unbekannten Umständen aktiv zu werden, sich mit Personen oder Institutionen auseinanderzusetzen und sich teilweise in unangenehme Situationen zu begeben. Ein Beispiel hierfür sind gynäkologische Untersuchungen bei Opfern von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung. In solchen Fällen könnte sich diese Person an eine Opferschutzorganisation wenden, um in ihrer Ausnahmesituation qualifizierte Unterstützung zu erhalten. Damit stellt sich die entscheidende Frage: „Was macht eine gute Organisation aus, wie erkennt man sie?“ Ich spreche hier nicht als Vertreter einer bestimmten Organisation, sondern als jemand, der immer wieder Mandanten trifft, die aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit Opferschutzorganisationen zu mir kommen und von ihren individuellen Erfahrungen berichten. Woran erkennt man eine gute Opferschutz-Organisation? Ist es die Verteilung von Luftballons oder Kugelschreibern? An einem großen Verwaltungsapparat oder an einer auffälligen Öffentlichkeitsarbeit? - Mit Sicherheit nicht!

Eine gut strukturierte Organisation zeichnet sich dadurch aus, dass sie aktiv für die Belange des Opfers eintritt, das heißt, sie muss erreichbar sein, wenn das Opfer Unterstützung benötigt. Dazu gehört idealerweise eine 24-Stunden-Erreichbarkeit, zumindest jedoch die Gewissheit, dass das Opfer umgehend zurückgerufen wird, sofern es auf den Anrufbeantworter der Organisation spricht oder eine Mail schreibt. In modernen Begriffen ausgedrückt, muss die „Reaktionszeit“ entsprechend sein. Im Anschluss daran ist die Zuverlässigkeit der Organisation von Bedeutung; sie sollte dem Opfer versichern, dass es Unterstützung erhält und Hilfe geboten wird. Dies umfasst eine erste Beratung sowie in aktuellen Fällen die Bereitschaft, das Opfer aktiv durch die verschiedenen Instanzen und Institutionen zu begleiten. Diese Begleitung verstehe ich als persönliche und tatsächliche Unterstützung, nicht lediglich als telefonische Hilfestellung. Die Organisation sollte somit eine Art Stütze darstellen, auf die sich das Opfer verlassen kann, wenn es sich in unbekannten Situationen zurechtfinden muss. Darüber hinaus sollte sie mit kompetenten Fachleuten aus unterschiedlichen Berufen kooperieren und diese vermitteln. Hierbei denke ich an den Kontakt zu Psychologen, Psychiatern, Traumaspezialisten sowie Anwälten und Hilfspersonen zur Erstellung von Anträgen nach dem Sozialen-Entschädigungsrecht. Opferhilfe bedeutet also: die Gewährleistung der Verlässlichkeit.

Damit gelangen wir zum Thema des Opferanwalts. Welche Aufgaben hat dieser und was genau ist ein Opferanwalt? Der geschützte Begriff „Opferanwalt“ existiert nicht, ebenso wenig wie der Begriff „Fachanwalt für Opferrecht“. Tatsächlich gibt es in Deutschland nur sehr wenige Anwälte, die sich wie ich ausschließlich dem Opferrecht widmen. Dies liegt zum einen daran, dass viele Anwälte nicht dauerhaft mit Opfern arbeiten möchten; sie empfinden möglicherweise psychischen Stress oder wählen lukrativere Tätigkeitsfelder. Ein Kollege aus Düsseldorf, der im Bereich Strafverteidigung tätig ist, äußerte kürzlich in einer Ausbildungsgruppe für Referendare: „Ein Opferanwalt wäre nichts für mich, da habe ich ja immer weinende Menschen vor mir sitzen.“ Zwar sind nicht immer weinende Personen betroffen, jedoch haben alle Mandanten – wie bereits erwähnt – mit schwierigen Lebenssituationen zu kämpfen und müssen auch hier darauf vertrauen können, dass ihr Anwalt hinter ihnen steht und ihnen zur Seite steht. Auch ich erlebe immer wieder Fälle von Mandanten, die zwar Anwälte haben, die sich als Opferanwälte präsentieren, aber in entscheidenden Momenten nicht zurückrufen oder nicht erreichbar sind und sich somit nicht bedingungslos an die Seite des Opfers stellen. Überlegen Sie einmal, wie viele Anwälte bereitwillig ihre Handynummer preisgeben oder auf ihrer Webseite angeben, dass sie sieben Tage in der Woche für ihre Mandanten erreichbar sind, wenn dies erforderlich ist. Hier zeigt sich bereits ein klarer Unterschied in der Qualität der angebotenen Unterstützung.

Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass der Opferanwalt nicht nur rechtlicher Beistand sein muss, sondern auch psychologische Unterstützung bieten sollte. Dies ist in vielen Bereichen herausfordernd und erfordert ein gewisses Fingerspitzengefühl, da man es mit sehr unterschiedlichen Opfertypen zu tun hat – sei es hinsichtlich der Tat selbst oder der psychischen Verfassung des Opfers. Ein Opfer eines versuchten Mordes benötigt sicherlich eine andere Herangehensweise als ein Opfer von Beleidigung. Aus neurowissenschaftlichen Forschungen wissen wir zudem, dass Menschen Traumata und negative Erfahrungen aufgrund neurologischer Prädispositionen unterschiedlich verarbeiten können. All dies muss im Umgang mit dem Opfer berücksichtigt werden und in den Beratungsprozess einfließen. Nun zum juristischen Aspekt der Tätigkeit eines Opferanwalts: Was kann dieser konkret für ein Opfer leisten? Die Arbeit des Anwalts lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen Wirkungsbereich.

Der strafrechtliche Bereich hat die Aufgabe, die Vergehen des Täters gegenüber dem Opfer zu ahnden, während im zivilrechtlichen Verfahren das Ziel darin besteht, dem Opfer Ansprüche wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu sichern.

Ein weiterer Aspekt des zivilrechtlichen Bereichs betrifft die Fälle des Gewaltschutzgesetzes – darauf werden wir später eingehen. Beide Bereiche können gelegentlich miteinander verbunden sein, insbesondere im Hinblick auf das noch zu besprechende Adhäsionsverfahren.

Wie erfolgt nun der Kontakt zwischen dem Opfer und dem Anwalt? In der Regel sucht das Opfer, häufig auf Empfehlung von Opferschutzorganisationen oder durch die gezielte Suche im Internet, den Anwalt auf. Der erste Kontakt erfolgt in der Regel mit dem Anwalt, der im Rahmen eines polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für das Opfer tätig wird. Dies beginnt mit der Einsichtnahme in die Akten, gefolgt von einer Besprechung sowie gegebenenfalls der Abgabe zusätzlicher Erklärungen seitens des Opfers, bevor schließlich das eigentliche Verfahren vor Gericht ansteht. Im Vorverfahren, also dem Verfahren vor der Hauptverhandlung, kann der Anwalt unter bestimmten Voraussetzungen dem Opfer beigeordnet werden (gemäß § 406g StPO, seit 1.1.2016 § 406h StPO), was dazu führen kann, dass er unter Umständen sogar kostenfrei für das Opfer tätig wird – sei es aufgrund der begangenen Straftat oder aufgrund einer finanziellen Notlage des Opfers im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Die Entscheidung darüber, wann und wie ein Anwalt beigeordnet wird bzw. später im Gerichtsverfahren als Staatsanwalt auftreten kann, richtet sich nach den Regelungen zur sogenannten Nebenklage gemäß § 395 StPO. In dieser Vorschrift sind bestimmte Straftaten aufgeführt, die dem Opfer die Möglichkeit bieten, sich als Nebenkläger anzuschließen und somit auch eine Beiordnung zu ermöglichen. Dazu zählen: - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Mord und Totschlag - Aussetzung - Fahrlässige Tötung - Körperverletzung in sämtlichen Varianten - Misshandlungen - Straftaten gegen die persönliche Freiheit wie - Menschenhandel - Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz (insbesondere häusliche Gewalt) . Darüber hinaus besteht auch bei Beleidigung, fahrlässiger Körperverletzung und bestimmten Diebstahlformen die Möglichkeit zur Nebenklage, wenn „dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung des Interesses des Opfers“ erforderlich ist. Durch diese Nebenklage erhält das Opfer über seinen Anwalt – auch wenn dies ohne Anwalt möglich ist, jedoch aus Sicht der Waffengleichheit empfehlenswert ist – deutlich mehr Möglichkeiten, aktiv in den Strafprozess einzugreifen als lediglich als Zeuge. Insbesondere ist es dem Opfer dann möglich, Beweisanträge zu stellen und quasi wie ein Staatsanwalt zu agieren, Zeugen zu vernehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung oder Revision zu beantragen, um eine Überprüfung des Urteils in einer höheren Instanz zu erreichen. Zudem bietet die Entscheidung für einen Anwalt dem Opfer einen erheblichen Vorteil, da es den Prozess nicht alleine bewältigen muss; dies ist besonders wichtig während seiner eigenen Zeugenvernehmung, die in der Regel erforderlich ist und umfangreich sein kann. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Beiordnung eines Anwalts der Waffengleichheit im Vergleich zum Täter dient: Während die Staatsanwaltschaft neutral agieren muss und in alle Richtungen ermitteln soll, hat der Täter seinen (Pflicht-) Verteidiger an seiner Seite, dessen Aufgabe es ist, ihn durch das Strafverfahren bestmöglich zu unterstützen. Demgegenüber steht der Anwalt des Opfers gegenüber dem Täter – eine häufig „interessante“ Konstellation. Die Unterstützung durch den Anwalt benötigt das Opfer bereits im Vorverfahren, insbesondere wenn zwischen Opferseite und Staatsanwaltschaft unterschiedliche Auffassungen bestehen. Es kommt häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Täter sieht oder die Beweislage ihrer Meinung nach nicht ausreichend ist, während die Opferseite dies anders bewertet und den Täter vor Gericht bringen möchte. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft sich weigern, Anklage zu erheben und stattdessen das Verfahren einstellen. Hier hat der Anwalt des Opfers die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Einstellung einzulegen und somit eine Überprüfung herbeizuführen.

Damit gelangen wir zum zivilrechtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts. Hierbei liegt der Fokus darauf, für das Opfer Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen oder – was von großer Bedeutung ist – eine gerichtliche Feststellung herbeizuführen, dass auch zukünftige Schäden infolge der Tat vom Täter zu begleichen sind. Oftmals ist unklar, welche Spätschäden aus traumatisierenden Erlebnissen einer Straftat resultieren können. In diesem Zusammenhang gibt es zwei Vorgehensweisen: Zum einen kann wie bereits erwähnt eine Verfolgung dieser Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens erfolgen; zum anderen besteht die Möglichkeit, ein vollständig separates zivilrechtliches Verfahren vor den Zivilgerichten einzuleiten.

Der einfachere Weg – sofern möglich – besteht darin, diese Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen. Dies geschieht durch das sogenannte Adhäsionsverfahren, welches nun näher erläutert werden soll. Dieses Verfahren ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt (insbesondere §§ 403 bis 406c) und ermöglicht es dem Opfer einer Straftat, seine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bereits im laufenden Strafverfahren geltend zu machen. Obwohl dieses Instrument seit über 70 Jahren in der StPO verankert ist, hat es erst vor wenigen Jahren durch das Opferrechts-Reformgesetz an Bedeutung gewonnen; dennoch wird es von vielen Anwälten nicht oder nur unzureichend genutzt. So wurde zwischen 2008 und 2010 an hessischen Amtsgerichten durchschnittlich nur 0,0015 % aller abgeschlossenen Strafprozesse mit einem Adhäsionsverfahren abgeschlossen; an den hessischen Landgerichten lag dieser Wert in denselben drei Jahren bei lediglich 0,026 % (Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinz et al., vom 18.01.2011 bezüglich Adhäsionsverfahren in Hessen). Dies könnte erneut ein Argument dafür sein, sich eines Spezialisten in Form eines Opferanwalts zu bedienen.

Ein Adhäsionsverfahren kann durch den Geschädigten, also das Opfer, oder dessen Erben initiiert werden. Zudem muss das Strafverfahren noch anhängig sein, wobei das Adhäsionsverfahren auch unabhängig von einem Nebenklageverfahren eingeleitet werden kann. Sollte es zu keiner Verurteilung kommen oder lediglich zu einer Verurteilung im schriftlichen Verfahren durch einen Strafbefehl, findet das Adhäsionsverfahren keine Anwendung. Für dieses Verfahren sowie für die Durchsetzung dieser Ansprüche außerhalb des Adhäsionsverfahrens hat das Opfer jederzeit die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick über meine Tätigkeit als Opferanwältin geben.

SCHULTE. | Rechtsanwälte

Es gibt Fälle, die komplex sind. Oder schwierig. Oder sensibel.
Hergebrachtes muss in Frage gestellt, Grenzen durchbrochen und Lösungen gefunden werden.
Wir machen das!
Unsere Anwälte haben Spaß an der Herausforderung des Rechts. Wir denken für die besten Ergebnisse unsere Mandanten.
Zeitgemäße Rechtsberatung 'aus einer Hand' ist Tradition seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1986.
Fachkompetenz und Praxiserfahrung ist der Mehrwert für unsere Auftraggeber.
"Wer plant, muss nicht auf Zufälle vertrauen. Chaos ist das Ergebnis fehlender Strategie."
Der perfekte Verfahrensausgang ist unser Aufgabe.

SCHULTE. Rechtsanwälte PartG mbB| Fachanwälte für Strafrecht | Strafverteidiger | Anwalt für Nebenklage | Düsseldorf | Krefeld | Mönchengladbach | Leipzig

Anwalt für Opferrecht, Opferanwalt, Nebenklage, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Vertretung an Geschädigten, der, beste, Deutschland, Rechtsanwalt, Kanzlei, Rechtsanwaltskanzlei, Opferhilfe, Opferschutz, Fachanwalt, Strafrecht, Verteidiger, Opferinteressen, Vernehmung, Zeugenbeistand, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Adhäsionsverfahren, Privatklage, Einstellung

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.