Verteidigung im Außenwirtschaftsstrafrecht
Das Außenwirtschaftsstrafrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geprägt.
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Kernbestandteile des Außenhandelsstrafrechts.
Häufig kommt ein Unternehmen bzw. dessen Geschäftsleitung mit dem Zollfahndung in Berührung.
Namentlich dann, wenn von den Zollbeamten Waren an der Grenze beschlagnahmt werden und nicht in das Bundesgebiet oder in die EU verbracht oder ausgeführt werden dürfen.
Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bilden im Außenhandelsstrafrecht / Außenwirtschaftsrecht
die Aus-und Einfuhr von Gütern in EU-Staaten,
Ausfuhr und Verbringung von Gütern ohne Genehmigung,
beschlagnahmte Waren durch den Zoll,
Förderung der ungenehmigten Ausfuhr und Verbringung von Gütern,
Verfall des Wertersatzes,
Embargoverstöße,
Arrest / Beschlagnahme,
Beratung bei der Festsetzung der Geldbuße gegen Unternehmen,
Nichtanmelden von mitgeführten Waren,
unrichtige Angaben über den Wert von Waren,
unrichtige Deklarierung von Waren in Zollerklärungen.
Die Fachkanzlei für Strafrecht vertritt Unternehmen und Einzelpersonen (Geschäftsführer) bei Straftaten ( § 34 AWG) und Ordnungswidrigkeiten ( § 33 AWG) gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Ein Fachanwalt für Strafrecht (Tel.: 0211/17129909) steht Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung!
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