Verteidigung im Arztstrafrecht
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte oder Apotheker gehören leider zum Berufsrisiko.
Das Strafrecht wird für Mediziner oder Pflegedienstmitarbeiter meistens jedoch erst durch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder einer Durchsuchung relevant.
Lassen Sie sich unverzüglich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten, um verfahrensrelevante Fehler und die daraus entstehenden Konsequenzen zu vermeiden!
Nicht selten verfolgt der Anzeigende mit der Stellung eines Strafantrags das Ziel, sich mithilfe der Staatsanwaltschaft Beweismittel zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu verschaffen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Arztstrafrecht
Häufig wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet wegen des Tatvorwurfs
Für den Arzt oder Pflegedienstmitarbeiter kann ein Strafverfahren schnell existenzbedrohend werden.
eines Behandlungsfehlers,
eines Aufklärungsfehlers,
Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht,
Bestechung oder Bestechlichkeit,
Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen,
"Industriesponsoring",
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse,
Vermögensdelikte durch Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Leistungsbringer.
Fachanwalt für Strafrecht
Ein Anwalt der Fachkanzlei für Strafrecht kann Ihnen bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden strafrechtlicher Vorwürfe hilfreich zur Seite stehen und Ihre Interessen durchsetzen, um schon vor Erhebung einer Anklage oder der Eröffnung eines öffentlichen Hauptverfahrens auf die Erledigung des Strafverfahrens hinzuwirken.
Unsere Auftraggeber sind Ärzte, Apotheker, Mitarbeiter im Pflege- oder Betreuungsdienst, Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen.
Gerne steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht für ein Erstgespräch zur (Tel.: 0211-17129909) Verfügung!