Korruption

Strafverteidigung bei Korruptionsvorwürfen

Ein Fachanwalt für Strafrecht entwickelt mit Ihnen Lösungen zum Tatverdachte der Korruption im Wirtschaftsleben.

Korruption im Wirtschaftsleben

... wir bieten Lösungen

Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen eines Korruptionsdelikts hat für eine Einzelperson und für ein Unternehmen erhebliche Folgen.

Nicht nur die individuelle Strafandrohung gegen die Beteiligten, sondern auch die erheblichen steuerlichen Nachforderungen und Schadensersatzansprüchen sind gravierend.

Ebenso können die Eintragung im Gewerbezentralregister, drohende Vergabe- und Auftragssperren für Unternehmen, gewinnabschöpfende Maßnahmen und die Verhängung einer Unternehmensgeldbuße schnell existenzbedrohend werden.

In den letzten Jahren hat die Korruptionsbekämpfung an erheblicher Bedeutung gewonnen. So werden Korruptionsdelikte jetzt durch sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften,

die für Wirtschaftsstrafsachen zuständig sind, bearbeitet. Eine dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaften befindet sich, wie bereits aus der Presse bekannt sein dürfte, in Bochum.

Compliance Management System (CMS)

Die Verschärfung der Gesetze, sowohl national als auch international, hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass Unternehmen und Behörden bereits präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Korruptionsdelikten eingeführt haben.

Auf Wunsch unserer Mandanten entwickeln wir deshalb auch Richtlinien für Unternehmen, die auf die Vermeidung von möglichen Korruptionsdelikten gerichtet sind.

Denn meistens lassen sich Organisationsmängel, beispielsweise das Unterlassen von zwingend gebotenen Aufsichtsmaßnahmen, durch einfache Verhaltensregeln beheben.

Verteidigung im Korruptionsstrafrecht

Schwerpunkte der Rechtsberatung unserer Fachkanzlei für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht bei Korruptionsdelikten sind:

  • Vertretung im Vermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Hilfe bei Durchsuchung und Vermögensbeschlagnahme
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, § 298 StGB
  • wettbewerbswidrige Absprachen als Ordnungswidrigkeiten
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
  • Vorteilsnahme, § 331 StGB
  • Bestechlichkeit, § 332 StGB
  • Vorteilsgewährung, § 333 StGB
  • Bestechung, § 334 StGB
  • besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung, § 335 StGB

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf

Lassen Sie sich von einen Rechtsanwalt unserer Fachkanzlei für Starfrecht beraten, wenn Sie Fragen zu möglichen Korruptionsdelikten haben!