Verteidigung im Kapitalstrafrecht
Schwerpunkte unserer Verteidigung
Im Kapitalstrafrecht verteidigen wir Sie, wenn Ihnen eines der folgenden Delikte zur Last gelegt wird:
Mord / versuchter Mord,
Totschlag / versuchter Totschlag,
minder schwerer Fall des Totschlags,
Tötung auf Verlangen,
Schwangerschaftsabbruch,
fahrlässige Tötung,
Körperverletzung,
gefährliche Körperverletzung,
Misshandlung von Schutzbefohlenen,
schwere Körperverletzung,
Körperverletzung mit Todesfolge,
fahrlässige Körperverletzung,
Beteiligung an einer Schlägerei.