Bilanzstrafrecht

Verteidigung im Bilanzstrafrecht

Unternehmen haben umfassende bilanzrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Die Verteidigung im Bilanzstrafrecht betrifft deshalb häufig Verstöße gegen kaufmännische Pflichten:

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht berät Sie bei Fragen zu Ihrer Bilanz

Bilanzrechtstrafrecht

  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern (§ 238 HGB),
  • Handelsbilanzen fristgerecht und wahrheitsgemäß zu erstellen (§ 242 HGB),
  • Jahresbilanzen vollständig aufzustellen (§ 246 HGB),
  • Aufbewahrungspflicht von Unterlagen (§ 257 HGB).

Erfüllen Unternehmen die bilanzrechtlichen Vorschriften nicht oder unvollständig, kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren Verletzung wegen der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB) von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden.

Ist ein Strafverfahren anhängig, sollte die Vorgehensweise mit den Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Bilanzbuchhaltern abgestimmt werden.

Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Strafrecht stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!