Betrug

Verteidigung bei Betrugsdelikten

Ein Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Ihre Verteidigung und Vertretung bei Betrugsdelikten

Rechtsberatung bei Betrugsdelikten

Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf

Betrug (§ 263 StGB) kommt im heutigen Wirtschaftsleben in vielfältigen Erscheinungsformen vor. Er reicht von der einfachen Zechprellerei bis hin zum schweren Anlagebetrug.

Der Beweis der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Betruges ist in Praxis häufig mit erheblichen Problemen verbunden. Denn neben dem Tatbestandsmerkmal der Täuschung muss es auch noch zu einem Vermögensschaden gekommen sein.

Gerade die Ermittlung des „Vermögensschadens“ ist häufig schwierig, aber unerlässlich. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Betrug nicht nur ein bloßes Vergehen gegen die Wahrheit und das Vertrauen im Geschäftsverkehr, sondern eine Vermögensstraftat.

Weil der Nachweis einer Betrugsstraftat in der Praxis häufig schwierig ist, hat der Gesetzgeber auch Delikte - im Vorfeld der Rechtsgutsverletzung - unter Strafe gestellt.

Schwerpunkte der Rechtsberatung unserer Fachkanzlei für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht ist insbesondere die Verteidigung bei:

  • Betrug (§ 263 StGB),
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB),
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB),
  • Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB),
  • Kreditbetrug (§ 265b StGB),
  • Ausschreibungsbetrug durch wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 298 StGB),
  • Computerbetrug (§263a StGB).

Wenn Sie fragen zum Betrugstatbestand oder anderer Straftatbestände haben, steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht unserer Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung.

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