Arztstrafrecht

Verteidigung im Arztstrafrecht

Arztstrafrecht - Ein Anwalt der Fachkanzlei für Strafrecht in Düsseldorf berät Sie in Fragen zum Arztstrafrecht

Arztstrafrecht

Ein Anwalt unserer Fachkanzlei berät Sie gerne!

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte oder Apotheker gehöhren leider zum Risiko ihrer beruflichen Tätigkeit.

Das Strafrecht wird für Mediziner oder Pflegedienstmitarbeiter meistens jedoch erst durch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder einer Durchsuchung relevant.

Lassen Sie sich unverzüglich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten, um verfahrensrelevante Fehler zu vermeiden!

Häufig wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet wegen des Tatvorwurfs

  • eines Behandlungsfehlers,
  • eines Aufklärungsfehlers,
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht,
  • "Industriesponsoring",
  • Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen,
  • Bestechung oder Bestechlichkeit,
  • Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Nicht selten verfolgt der Anzeigenerstatter mit der Stellung eines Strafantrags das Ziel, sich mithilfe der Staatsanwaltschaft

Beweismittel zur Vorbereitung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu verschaffen.

Für den Arzt oder Pflegedienstmitarbeiter kann ein Strafverfahren schnell existenzbedrohend werden. Denn nicht nur die negative Berichterstattung in den Medien, die Auferlegung zur Zahlung eines hohen Geldbetrages durch

das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die Einleitung eines Disziplinarverfahren, Honorarberichtigungen oder der Entzug der Approbation oder auch der Kassenarztzulassung können für den Mediziner das Karriereende bedeuten.

Ein Anwalt der Fachkanzlei für Strafrecht kann Ihnen bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden strafrechtlicher Vorwürfe hilfreich zur Seite stehen und Ihre Interessen durchsetzen, um schon vor Erhebung einer Anklage oder der Eröffnung eines öffentlichen Hauptverfahrens auf die Erledigung des Strafverfahrens hinzuwirken.

Unsere Auftraggeber sind Ärzte, Apotheker, Mitarbeiter im Pflege- oder Betreuungsdienst, Geschäftsführer und leitende Angestellte von Unternehmen.

Gerne steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht für ein Erstgespräch zur Verfügung!