Arbeitsstrafrecht

Verteidigung im Arbeitstrafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht berät Sie gerne bei Fragen zum Arbeitsstrafrecht

Rechtsberatung im Arbeitsstrafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht beantwortet Ihre Fragen gerne!

Im Arbeitsstrafrecht richten sich die Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft meistens gegen den Arbeitgeber.

Für den Beschuldigten selbst bedeutet ein strafrechtlichen Verfahren häufig eine enorme Rufschädigung und Existenzgefährdung.

Die Rechtsanwälte der Fachkanzlei für Strafrecht beraten und vertreten Firmen und Selbstständige auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts.

Sie finden in unsere Fachkanzlei einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht als kompetenten Ansprechpartner bei Rechtsfragen zum Arbeitsrecht und zum Strafrecht.

Durch die Einführung bzw. Verschärfung neuer Gesetze hat das Arbeitsstrafrecht in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen.

Der Zoll hat seinen Ermittlungsdruck erhöht.
Baustellen oder Dienstleistungsbetriebe werden nun regelmäßig vom Zoll auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontrolliert und durchsucht.

Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte sind plötzlich mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert.

Bei der Verteidigung im Arbeitsstrafrecht muss der Rechtsanwalt nicht nur mögliche strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktionen berücksichtigen. Es besteht auch die Gefahr, bei einen negativen Eintrag im Gewerberegister künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

Schwerpunkte der Rechtsberatung unserer Fachkanzlei für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht sind insbesondere:

  • Illegale Beschäftigung,
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung,
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz,
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB).

Wenn Sie fragen zum Arbeitsstrafrecht oder einzelner Straftatbestände haben, steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht unserer Rechtsanwaltskanzlei gerne zur Verfügung.