Erstattung von Strafanzeigen
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet der Fachkanzlei für Strafrecht ist die Fertigung und Erstattung von Strafanzeigen.
Wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen durch eine Straftat geschädigt worden ist übernimmt Frau
Rechtsanwältin Riemann-Uwer die Anzeigenerstattung gegen den Täter gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Als Fachanwältin für Strafrecht ist Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer mit den Besonderheiten eines
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vertraut und setzt ihr Fachwissen für Ihren maximalen Erfolg ein.

Tätigkeitsschwerpunkte bei der Anzeigenersattung
Mit der Erstattung einer erfolgsversprechenden Strafanzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft
oder Polizei ist die Laie häufig überfordert.
Vertrauen Sie dem Fachwissen und der jahrelangen Erfahrung von Frau Rechtsanwältin Riemann-Uwer.
Als Fachanwältin für Strafrecht unterstützt sie Sie im kompetenten Umgang mit den Ermittlungsbeamten bei:
juristische Erfassung und Aufarbeitung des Sachverhalts,
Benennung von Zeugen und Anfertigung von Beweisanträgen,
Begleitung zu Zeugenvernehmung (Zeugenbeistand),
Anregung von Zwangsmaßnahmen gegen den Schädiger,
Sicherung von Vermögenswerten bei dem Schädiger,
Durchsetzung und Geltendmachung von Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüchen,Wahrnehmung der Interessen des Geschädigten im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.