Rechtsanwälte

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner steht Ihnen in der Kanzlei Frau Dipl.-Jur. Anja Riemann-Uwer zur Verfügung.

Geimeinsam mit ihr legen Sie fest, welcher Rechtsanwalt in der Kanzlei auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist.

In der Fachkanzlei für Strafrecht arbeiten neben den Rechtsanwälten für Strafrecht auch Anwälte für zivilrechtliche Fragestellungen.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Dipl.-Jur. Anja Riemann-Uwer zur Verfügung

Dipl.-Jur. Anja Riemann-Uwer

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Strafrecht

Frau Dipl.-Jur. Anja Riemann-Uwer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Trier. Gastaufenthalte führten sie an die Universitäten in Helsinki und Budapest.

Nach mehrjähriger Lehrstuhlmitarbeit wurde sie im Jahr 1998 als Rechtsanwältin in Düsseldorf zugelassen.

Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit arbeitet sie ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verlieh ihr aufgrund besonderer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im Bereich des Strafrechts die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht".

Rechtsanwältin Anja Riemann-Uwer ist am Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen und tritt in Straf- und Ermittlungsverfahren bundesweit auf.

In Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Kunz ist die Fachkanzlei für Strafrecht qualifiziert, auch in umfangreichen Strafverfahren tätig zu werden.

Frau Dr. Stefanie Kunz ist ebenfalls Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie wurde im Jahr 1996 als Rechtsanwältin am Landgericht Düsseldorf zugelassen und arbeitete zunächst als Sozia in der Stafverteidigerkanzlei Thomas, Deckers, Wehnert und Elsner.

Frau Rechtsanwältin Angela Brusdeilins ist seit 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitet in der Kanzlei als Zivilanwältin.

Fachanwalt für Strafrecht

Für eine effektive und professionelle Verteidigung im Strafrecht sind umfassende Rechtskenntnisse und eine fundierte Prozesserfahrung im Strafrecht notwendig.

Wenn Sie einen Spezialisten im Strafrecht suchen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Nur ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt nach § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts.

Durch die Spezialisierung auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts wird dem Rechtssuchenden garantiert, dass beauftragte Rechtsanwalt über fundiertes Spezialwissen im Strafrecht verfügt.

Damit dient die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ als Gütesiegel.

Denn der Fachanwalt für Strafrecht muss seine besondere Qualifikation der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben.
Nur dann darf ein Rechtsanwalt die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen.

Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt über besondere theoretische Kenntnisse und über besondere praktische Erfahrung verfügen.

Fachanwaltsordnung für Strafrecht

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die Fachanwaltsordnung (FAO) anzusehen:

Fachanwaltsordnung (FAO) Fachanwalt für Strafrecht